Allgemeine Geschäftsbedingungen der kumkju GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der kumkju GmbH & Co. KG (nachfolgend „kumkju“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und nicht Vertragsinhalt, es sei denn, kumkju stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmal gesondert hingewiesen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Verbraucherverträge).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Ausführungsunterlagen
- Die Angebote von kumkju sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu unterbreiten. Der Kunde gibt durch den Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot gegenüber kumkju ab. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme dieses Angebotes (Auftragsbestätigung) durch kumkju zustande.
- Alle Rechte an und aus Ausführungsunterlagen und den für die Auftragsausführung benötigten Werkzeugen stehen ausschließlich kumkju zu. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsunterlagen und Werkzeugen.
- Kunden- und Projektschutzzusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch kumkju und verlieren ihre Wirkung nach Ablauf von sechs Monaten nach Erteilung, es sei denn, es wurde schriftlich eine hiervon abweichende Geltungsdauer vereinbart.
- Vertragsgegenstand sind die jeweils bei Vertragsschluss geltenden Prospekte, Beschreibungen, technischen Daten und Spezifikationen der Produkte. kumkju behält sich technische Änderungen oder Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Abmessungen von Waren oder Anpassungen bei der Ausführung von Dienstleistungen soweit für den Kunden zumutbar vor.
- kumkju ist zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages berechtigt, zu den im Vertrag benannten Handelspartnern des Kunden Kontakt aufzunehmen, Informationen auszutauschen und Absprachen zu treffen.
§ 3 Lieferung
- Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für kumkju unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Versanddaten sind Richtzeitpunkte und setzen den rechtzeitigen Erhalt aller notwendigen und vom Kunden zu liefernden Informationen, Unterlagen und Teile voraus. Hiervon sind auch Informationen, Unterlagen und Teile etwaiger Handelspartner des Kunden umfasst.
- kumkju ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten beziehungsweise den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern kumkju ohne eigenes Verschulden nicht richtig oder rechtzeitig von seinen Zulieferern beliefert wird. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
- Teillieferungen und Teilleistungen sowie entsprechende Abrechnungen sind zulässig. Lieferfristen gelten damit als eingehalten.
- Ansprüche wegen verspäteter Lieferung und Leistungen oder Verzug setzen eine schriftliche Mahnung des Kunden mit Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Zulieferungsprobleme, unvermeidbare Rohstoffknappheit oder Zerstörung erbrachter Leistungen durch Ditte befreien von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitigem Erhalt für die Ausführung des Auftrages notwendiger und vom Kunden oder Handelspartner des Kunden beizubringender Informationen, Unterlagen oder Teile.
- Die Lieferung der Ware (Kiosksysteme) erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des gelieferten Gegenstandes geht bei Verträgen über Lieferungen auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager von kumkju oder eines von kumkju beauftragten Dritten verlässt. Wird die Ware versendet, trägt der Kunde auch bei frachtfreier Lieferung die Transportgefahr. Der Transport ist versichert. Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich der den Transport ausführenden Person anzuzeigen und erst nach dessen schriftlicher Erfassung zu quittieren. Ferner sind kumkju Transportschäden und Transportverluste unverzüglich nach Kenntnis des Kunden anzuzeigen. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wird, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner etwaige Transportschäden oder Transportverluste der den Transport ausführenden Person anzeigt und nach dessen schriftlicher Erfassung quittiert. Ferner ist sicherzustellen, dass der Handelspartner Transportschäden und Transportverluste unverzüglich nach Kenntnis dem Kunden oder kumkju meldet. Andernfalls gilt die Lieferung durch den Kunden als genehmigt.
- Bei Abholung durch den Kunden oder einen Handelspartner des Kunden erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Nimmt der Kunde oder der Handelspartner des Kunden die ihm angebotenen, vertragsgemäßen Waren nicht an oder wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. kumkju ist in diesen Fällen unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat der Verzögerung Lagergeld in Höhe von 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Vertragswertes vom Kunden zu fordern, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes angegeben und vereinbart ist, als Euro-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- kumkju ist berechtigt, die Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern (einschließlich der gesetzl. Mehrwertsteuer), Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) oder Material- und Rohstoffpreise entsprechend anzupassen, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Der Kunde wird über eine Anpassung und deren konkreten Höhe informiert.
- kumkju ist ferner berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung eingetretene Kostensteigerungen durch eine ausgleichende Erhöhung der Preise an den Kunden weiterzugeben.
- Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht. Zahlungsfristen sind mit Kontogutschrift gewahrt.
- Gerät der Kunde in Verzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zur Zahlung an kumkju fällig.
- Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach oder steht kumkju ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Absatz 1 BGB zu, werden alle noch offenen Forderungen von kumkju gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.
- Die Aufrechnung von Ansprüchen vom Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten und unbestrittenen Forderungen zulässig. Das gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
§ 5 Kiosksysteme (auch Kiosk oder Ware), Installation, Betriebsbereitschaft
- Bei der Ware handelt es sich um Touchscreen-Computer in unterschiedlichen Größen. In den jeweiligen Angeboten ist vermerkt, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtware handelt.
- Der Auftraggeber hat die Wahl die Ware mit allen Rechten und Pflichten käuflich zu erwerben oder zu leasen. Im Falle des Leasings behält kumkju das Eigentum an der Ware.
- Die Gewährleistungsfrist bei Neuware beträgt 1 Jahr ab Zeitpunkt der Lieferung, Installation und Betriebsbereitschaft beim Kunden oder Handelspartner des Kunden.
- Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus der Produktbeschreibung von kumkju. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben, stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf Mengenabweichungen, Falschlieferungen und offensichtliche Mängel hin zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Untersuchung und Anzeige gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wird, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner diesen Vorgaben ebenso nachkommt. Ferner ist sicherzustellen, dass der Handelspartner Mängel entsprechend den vorgenannten Fristen dem Kunden oder kumkju gegenüber schriftlich anzeigt. Erfolgt die Anzeige gegenüber dem Kunden, so hat dieser die Anzeige unverzüglich an kumkju weiterzuleiten.
- Die gelieferte Ware ist an dem vertraglich vereinbarten Standort aufzustellen. Sofern im Vertrag oder der Auftragsbestätigung noch kein hinreichend konkreter Standort angeführt ist, so ist vor, spätestens bei Lieferung ein konkreter Standort in Abstimmung mit kumkju festzulegen. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wird, so hat kumkju die Möglichkeit, den konkreten Standortes in Absprache mit dem Handelspartner festzulegen. Der einmal festgelegte Standort kann nur mit Zustimmung von kumkju verlegt werden. kumkju wird einer Verlegung nicht ohne sachlichen Grund widersprechen und diese auch nicht schuldhaft hinauszögern.
- kumkju installiert die Kiosksysteme und tauscht defekte Kiosksysteme im Bedarfsfall aus. Die Installation umfasst auch die Inbetriebnahme sowie Test nach Installation notwendiger Software unter realistischen Einsatzbedingungen. Der Kunde prüft unverzüglich die Betriebsbereitschaft und bestätigt diese gegenüber kumkju. Später auftretende Mängel, Zerstörung oder Abhandenkommen der Ware sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt und im Hinblick auf die Funktions- und Betriebsfähigkeit als störungsfrei. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wird, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner diesen Vorgaben ebenso nachkommt. Ferner ist sicherzustellen, dass der Handelspartner Mängel, Zerstörung, Abhandenkommen oder Betriebsstörungen dem Kunden oder kumkju gegenüber unverzüglich schriftlich anzeigt. Erfolgt die Anzeige gegenüber dem Kunden, so hat dieser die Anzeige unverzüglich an kumkju weiterzuleiten.
- Sofern nichts Entgegenstehendes vereinbart wurde übernimmt kumkju keine Verantwortung dafür, dass die Produkte mit anderer Hard- und/oder Software kompatibel sind.
- Beanstandete Ware ist zur Überprüfung und gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von kumkju benannten Bestimmungsort zu senden. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten erstattet.
- kumkju ist berechtigt, einen Mangel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Nacherfüllung) zu beheben. Für eine etwaige Nachbesserung hat der Kunde auf Anfrage alle zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu gewährleisten. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wurde, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner diesen Vorgaben zur Mangelbeseitigung ebenso nachkommt. Der Kunde hat hierzu gegebenenfalls auf den Handelspartner einzuwirken.
- Der Kunde hat die gelieferte Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten gegen Wasser, Feuer, Diebstahl und sonstige Risiken hinreichend zu versichern und dies kumkju auf Anforderung nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit an kumkju ab. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wird, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner diesen Vorgaben ebenso nachkommt.
- Bei Pfändung aufgrund gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde kumkju unverzüglich zu benachrichtigen, im Falle eines Leasingvertrages dem Eingriff zu widersprechen und auf das Eigentum von kumkju hinzuweisen. Sofern die Ware an einen Handelspartner des Kunden geliefert wird, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner diesen Vorgaben ebenso nachkommt. Die Kosten für die Abwendung des Eingriffs trägt der Kunde.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist kumkju im Falle eines Leasingvertrages berechtigt, die sofortige Herausgabe der geleasten Ware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume zu betreten, die geleaste Ware an sich zu nehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen. Die Geltendmachung dieser Rechte, insbesondere eine Rücknahme der geleasten Ware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag beziehungsweise außerordentliche Kündigung des Vertrages es sei denn, kumkju erklärt dies ausdrücklich.
§ 6 Referenznennung/Pressemeldungen
- Auf Anfrage von kumkju stimmt der Kunde mindestens einer gemeinsamen Pressemeldung an einem gegenseitig vereinbarten Veröffentlichungsdatum oder innerhalb 90 Tagen nach Veröffentlichung ausdrücklich zu, je nachdem, was früher eintritt. Jede Vertragspartei an das Recht die Pressemeldung vor Veröffentlichung zu prüfen und Änderungen/Ergänzungen gemeinsam abzustimmen. Diese Prüfung darf nicht unbegründet hinausgezögert oder gänzlich zurückgehalten werden.
- Weiterhin stimmt der Kunde PR-Maßnahmen zu, die den Vorteil und Nutzen des Services potentiellen Kunden kommunizieren. Insbesondere stimmt der Kunde der Veröffentlichung des Firmen- bzw. Kundennamens und des Kundenlogos auf der Webseite von kumkju und weiteren Verkaufsmaterialien wie Präsentationen, Broschüren u.s.w. für Referenzzwecke zu.
§ 7 Haftung
- Schadensersatzansprüche können nur aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geltend gemacht werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Ebenfalls von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von kumkju, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Eine Haftung wird ausgeschlossen, wenn der eingetretene Schaden vom Kunden durch die Vornahme zumutbarer Maßnahmen hätte verhindert werden können (z.B. Datensicherung).
- Die Höhe des Schadensersatzes ist begrenzt auf das Erfüllungsinteresse. Weitergehende Ansprüche gegen kumkju sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden).
- Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von kumkju, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht
§ 8 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
- Die auf der Webseite von kumkju befindlichen Designs, Grafiken, Logos, Videos, Fotos, Texte und Gestaltungselemente sind geistiges Eigentum von kumkju oder eines Dritten, welche kumkju aufgrund eines entsprechenden Nutzungsrechts verwenden kann. Diese Inhalte dürfen weder für private noch für geschäftliche Zwecke ohne Zustimmung von kumkju oder des dritten Rechteinhabers verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass auch der Handelspartner des Kunden diese Vorgaben beachtet und hierzu gegebenenfalls auf den Handelspartner einwirkt.
- In Bezug auf die im Rahmen der Ausführung eines Kundenauftrages von kumkju geschaffenen oder eingebrachten Designs, Grafiken, Logos, Videos, Fotos, Texte, Gestaltungselemente oder Software erhält der Kunde mit fristgemäßer und vollständiger Zahlung der monatlichen Beträge ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht in Verbindung mit der jeweiligen Ware. Vom Übertragungsverbot ausgenommen ist der jeweils vertraglich benannte und belieferte Handelspartner des Kunden. Sofern der Kunde ein ausschließliches und/oder zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht wünscht, ist dies mit kumkju individuell zu vereinbaren.
§ 9 Freistellungsklausel
Sofern der Kunde oder ein Handelspartner des Kunden zum Zwecke der Auftragsausführung durch kumkju eigene Designs, Grafiken, Fotos, Texte, Gestaltungselemente, Kennzeichen (Marken u.a.) oder Software beibringt, stellt der Kunde gegebenenfalls in Rücksprache mit seinem Handelspartner sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise dem Kunden oder dem Handelspartner die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Sofern ein Dritter wegen Rechtsverletzungen, welche der Kunde zu vertreten hat, kumkju außergerichtlich und/oder gerichtlich in Anspruch nehmen sollte, wird der Kunde kumkju von allen Ansprüchen des Dritten freistellen, einschließlich die kumkju entstandenen erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung erstatten und weitere durch die Inanspruchnahme entstehenden Schäden ersetzen.
§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
- Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von kumkju auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von kumkju selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und, sofern das Einverständnis verweigert wird, der Vertrag gegebenenfalls nicht ausgeführt werden kann. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. kumkju ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, sofern keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
- Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von kumkju über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich kann der Kunde die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von kumkju jederzeit über den Button „Datenschutz“ auch in druckbarer Form abrufbar
§ 11 Dauer und Beendigung
- Die Verträge haben feste Laufzeiten in der Regel von 12 Monaten, wobei diese sich ab dem Zeitpunkt der Lieferung, Installation und Betriebsbereitschaft des Leasinggegenstandes (Kiosk) beim Kunden oder Handelspartner des Kunden berechnen. Maßgebend ist die angegebene Laufzeit in der Auftragsbestätigung.
- Der Vertrag kann von keiner Partei vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Unbeschadet des § 314 BGB liegt ein wichtiger Grund für kumkju insbesondere dann vor, wenn
(a) der Kunde mit mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder die Zahlungen dauerhaft einstellt;
(b) der Kunde die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen oder Teile nicht oder nicht mehr erbringen kann oder nicht in einer von kumkju gesetzten angemessen Frist beibringt;
(c) der Kunde oder dessen Handelspartner in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen wesentliche Einbußen erleidet oder zu erleiden droht, insbesondere dann, wenn der Kunde selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
(d) der Kunde gegen das Nutzungsgebot gemäß § 7 Abs. 1 verstößt;
(e) sich beim Kunden oder dessen Handelspartner die Beteiligungs- oder Geschäftsleitungsverhältnisse verändern und davon eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Belange von kumkju zu besorgen ist.
- Kündigungen sind nur in Schriftform wirksam. Die Kündigung vorab in Textform wahrt die Kündigungsfrist.
- Ein Vertrag kann während der Vertragslaufzeit mit Zustimmung von kumkju in der Weise vom Kunden angepasst werden, dass dieser nach seinen Bedürfnissen weitere monatlich zu erbringende Leistungen, wie eine Aufstockung von Kiosksystemen, Softwarelizenzen, Beraterlizenzen oder kumkju-Beratungspersonal hinzubucht. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Anzahl der Kiosksysteme, Softwarelizenzen, Beraterlizenzen oder des kumkju-Beratungspersonals ist hingegen nicht möglich. Im Falle einer Vertragsanpassung (Aufstockung) beginnt die vereinbarte Vertragsdauer mit Lieferung, Installation und Betriebsbereitschaft der hinzugebuchten Leistungen erneut zu laufen. Die monatlichen EURO-Beträge sind in Absprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.
§ 11 Rückgabe
- Zum Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde im Falle eines Leasingvertrages den Leasinggegenstand einschließlich Handbücher sowie bereitgestellter Anschlusskabel und sonstigem Zubehör entsprechend der Bereitstellungsdokumentation an kumkju zurückzugeben.
- Der Kunde hat rechtzeitig vor Vertragsende die Leasinggegenstände von eigenen Daten und Programmen vor der Rückgabe zu bereinigen. Der Kunde schuldet die Rückgabe am Aufstellort.
- Sofern der Leasinggegenstand an einen Handelspartner des Kunden geliefert wurde, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der Handelspartner diesen Vorgaben ebenso nachkommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen kumkju und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und kumkju ist der Sitz von
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- September 2017